01.07.2004

Der Hauptausschuss des DTTB hat am 12.06.2004 verschärfte Regelungen zum Thema Frischkleben beschlossen.

Demnach ist das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume vom 01.07.2004 an verboten.

Dieses Verbot gilt weltweit ohnehin ab dem 01.09.2006 für den gesamten Bereich der ITTF. Der DTTB zieht also das Verbot zeitlich vor.

Hintergrund dieser Entscheidung ist die Absicht, selbst geringe Risiken für die Gesundheit unserer Spielerinnen und Spieler auszuschalten. Auch wenn die gängigen Frischkleber hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe strengen Vorschriften unterliegen, ist nach einer Analyse des Bundesinstituts für Risikobewertung von April 2004 nicht auszuschließen, dass durch Frischkleben unter bestimmten Umständen beispielsweise Schläfrigkeit und Benommenheit ausgelöst werden können.

Auf diese Analyse hat der DTTB in Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Aktiven und den Sport unverzüglich reagiert.

Die gefassten Beschlüsse bedeuten konkret, dass Frischkleben nur noch im Freien erlaubt ist. In allen umschlossenen Räumen, wie z.B. dem Hallenkomplex, einem Wohnhaus oder auch einem Pkw ist Frischkleben verboten. Die sog. Kleberäume gibt es nicht mehr.

Dem DTTB ist klar, dass die Einhaltung des Frischklebeverbots in umschlossenen Räumen nur bedingt überprüft werden kann. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Spieler und an alle Trainer und Betreuer, die neue Regel zu respektieren und Gesundheitsrisiken zu vermeiden, selbst wenn diese gering erscheinen.

Da das Frischklebeverbot innerhalb umschlossener Räume aus den oben genannten Gründen mit sofortiger Wirkung bundesweit auf allen Ebenen und in allen Altersklassen gilt, es aber unvermeidlich eine gewisse Zeit dauert, bis sich eine solche Regelung überall durchgesetzt hat und bekannt ist, hat der DTTB-Hauptausschuss beschlossen, einen Verstoß gegen diese neue Regel erst ab dem 01.07.2005 mit sofortigem Spielverlust zu ahnden.

Ein Verstoß gegen das Verbot in der Spielzeit 2004/2005 kann natürlich trotzdem geahndet werden, wenn der betroffene Spieler, nach entsprechendem Hinweis des Oberschiedsrichters bzw. gegnerischen Mannschaftsführers, das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume nicht unterlässt. Es liegt dann ein sog. Verstoß gegen die sportliche Disziplin vor. Hinsichtlich der Sanktionsmöglichkeiten gelten dann die Regelungen der jeweils zuständigen Ebene.

Der DTTB unterstützt im übrigen die aktuellen Bemühungen der ITTF, mögliche Risiken des Frischklebens durch kontrollierbare Regelungen völlig auszuschließen, oder aber, wenn sich dies als nicht möglich erweist, den Einsatz von Frischklebern generell für unzulässig zu erklären.