Änderung der Spielordnung der FVTT

vom 08.05.2008

Bisherige Fassung

Neue Fassung

§ 4 Abs. 6

Spieler/innen haben für die restliche Spielzeit ihre Spielberechtigung verloren, wenn sie in der Hin- und Rückserie jeweils mehr als zweimal an Spielen in höheren Mannschaften teilgenommen haben. Senioren dürfen in einer Spielzeit nur zweimal in einer höheren Mannschaft Ersatz spielen. Die verlorene Spielberechtigung kann nur für eine höhere Mannschaft neu beantragt werden.

§ 4 Abs. 6

Spieler/innen haben für die restliche Spielzeit ihre Spielberechtigung verloren, wenn sie in der Hin- und Rückserie jeweils mehr als zweimal an Spielen in höheren Mannschaften teilgenommen haben. Spieler, die zum 3. Mal als Ersatzspieler eingesetzt werden, dürfen nicht am gleichen Tag als Stammspieler für ihre Mannschaft spielen. Senioren dürfen in einer Spielzeit nur zweimal in einer höheren Mannschaft Ersatz spielen. Die verlorene Spielberechtigung kann nur für eine höhere Mannschaft neu beantragt werden.