Änderung der Spielordnung der FVTT

vom 15.05.2018

Bisherige Fassung

Neue Fassung

§ 1 Abs. 1

Betriebssport ist Teil des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports. Dabei geht es sowohl um sportliche Aspekte wie um die Pflege der sozialen Kontakte zur Verbesserung der Betriebsatmosphäre, um so auch ggf. Beeinträchtigungen des Arbeitsalltags zu kompensieren. Im Vordergrund steht insoweit nicht die sportliche Höchstleistung, sondern das sportliche und gesellschaftliche Miteinander. Diese (andere) Ausprägung findet sich in der Spielordnung mit teilweise gegenüber dem Leistungssport abweichenden Regelungen wieder.

Die Spielordnung regelt die Durchführung des Spielbetriebes. Sie ist bindend für alle Mitglieder der FVTT. Fairness und partnerschaftlicher Umgang bilden die Grundlage.

§ 1 Abs. 1

Betriebssport ist Teil des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports. Dabei geht es sowohl um sportliche Aspekte wie um die Pflege der sozialen Kontakte zur Verbesserung der Betriebsatmosphäre, um so auch ggf. Beeinträchtigungen des Arbeitsalltags zu kompensieren. Im Vordergrund steht insoweit nicht die sportliche Höchstleistung, sondern das sportliche und gesellschaftliche Miteinander. Diese (andere) Ausprägung findet sich in der Spielordnung mit teilweise gegenüber dem Leistungssport abweichenden Regelungen wieder.

Die Spielordnung regelt die Durchführung des Spielbetriebes. Sie ist bindend für alle Mitglieder der FVTT. Fairness und partnerschaftlicher Umgang bilden die Grundlage.

Gleichstellung der Geschlechter. Sämtliche Bestimmungen und Funktionsbezeichnungen dieser Spielordnung gelten – unbesehen der Formulierung – in gleicher Weise für alle Geschlechter.

§ 7 Abs. 1 Ziffer 1.3

Ranglistenturniere werden ausgeschrieben:

  • für Damen Einzel und Doppel in zwei Klassen

  • für Herren Einzel und Doppel in vier Klassen

  • für gemischte Doppel in zwei Klassen A und B

Damen und Herren der 1. und 2. Ligen, sowie der 1. und der 2. Klassen der Rundenspielwettbewerbe müssen in Mixed A gemeldet werden.

Die Zusammenlegung von Klassen bleibt der Turnierleitung vorbehalten.

§ 7 Abs. 1 Ziffer 1.3

Ranglistenturniere werden ausgeschrieben:

  • für Damen Nichtvereinsspieler: Einzel und Doppel in zwei Klassen

  • für Herren Nichtvereinsspieler: Einzel und Doppel in vier Klassen

  • für Damen Vereinsspieler: Einzel und Doppel in einer Klasse

  • für Herren Vereinsspieler: Einzel und Doppel in vier Klassen

  • für Nichtvereinsspieler gemischte Doppel: in zwei Klassen A und B

Damen und Herren der 1. und 2. Ligen, sowie der 1. und der 2. Klassen der Rundenspielwettbewerbe müssen in Mixed A gemeldet werden.

Die Zusammenlegung von Klassen bleibt der Turnierleitung vorbehalten.

§ 7 Abs. 2 Ziffer 2.1

Spielberechtigt sind alle der FVTT gemeldeten Spieler, die nicht in den Leistungslisten des DTTB unter dem Namen eines Tischtennisvereins erfasst sind bzw. die nicht für eine Mannschaft gemeldet sind, die an den Rundenspielen des DTTB teilnimmt.

§ 7 Abs. 2 Ziffer 2.1

Spielberechtigt für die Ranglistenturniere der Nichtvereinsspieler sind alle der FVTT gemeldeten Spieler, die nicht in den Leistungslisten des DTTB unter dem Namen eines Tischtennisvereins erfasst sind bzw. die nicht für eine Mannschaft gemeldet sind, die an den Rundenspielen des DTTB teilnimmt (Spielerstatus 10-22).

Spielberechtigt für die Ranglistenturniere der Vereinsspieler sind alle der FVTT gemeldeten Spieler, die in den Leistungslisten des DTTB unter dem Namen eines Tischtennisvereins erfasst sind bzw. die für eine Mannschaft gemeldet sind, die an den Rundenspielen des DTTB teilnimmt (Spielerstatus 30-33).