Spielordnung der FVTT e.V.
(SpO)

vom 31.05.2016

Soweit nachfolgend die männliche Form benannt ist, gilt diese gleichermaßen für die weibliche Form.

Zitierweise: § x Abs. x Ziffer x.x

§ 1 Allgemeines

§ 2 Spielberechtigung

§ 3 Durchführung von Rundenspielen

§ 4 Aufstellung der Mannschaften

§ 5 Spielsysteme und Klasseneinteilungen

§ 6 Pokalmeisterschaft

§ 7 Ranglistenturniere

§ 8 Repräsentativspiele

§ 9 Schlussbestimmungen

§ 1 Allgemeines

(1) Grundsatz

Betriebssport ist Teil des Breiten-, Freizeit- und Gesundheitssports. Dabei geht es sowohl um sportliche Aspekte wie um die Pflege der sozialen Kontakte zur Verbesserung der Betriebsatmosphäre, um so auch ggf. Beeinträchtigungen des Arbeitsalltags zu kompensieren. Im Vordergrund steht insoweit nicht die sportliche Höchstleistung, sondern das sportliche und gesellschaftliche Miteinander. Diese (andere) Ausprägung findet sich in der Spielordnung mit teilweise gegenüber dem Leistungssport abweichenden Regelungen wieder.

Die Spielordnung regelt die Durchführung des Spielbetriebes. Sie ist bindend für alle Mitglieder der FVTT. Fairness und partnerschaftlicher Umgang bilden die Grundlage.

(2) Spielausschuss

2.1 Die Leitung und Abwicklung des Spielbetriebes obliegt dem Spielausschuss. Ihm gehören neben dem Sportwart der FVTT mindestens 10 von der Mitgliederversammlung zu wählende Angehörige von Mitgliedern der FVTT an. Der Sportwart ist Vorsitzender des Spielausschusses. Er wird von einem Angehörigen des Vorstandes oder einem beauftragten Mitglied des Spielausschusses vertreten.

2.2 Zu den regelmäßigen Aufgaben des Spielausschusses gehören insbesondere

Die Aufgaben werden in der Regel von Einzelpersonen verrichtet, welche die laufenden notwendigen Entscheidungen zur Abwicklung des Spielbetriebes jeweils allein treffen.

2.3 Sofern eine BSG mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, ruft sie den Spielausschuss an. Dieser trifft im genannten Aufgabenfeld die Entscheidung. Das Entscheidungsgremium besteht aus mindestens 5 Mitgliedern des Spielausschusses. Hierzu sollen – insbesondere in Zweifelsfällen – die Beteiligten persönlich angehört werden.

2.4 Der Spielausschuss gibt sich zur Durchführung der Aufgaben eine Geschäftsordnung, die den Mitgliedern bekannt zu machen ist.

(3) Die Abwicklung des Spielbetriebs erfolgt über die Internet-Plattform http://fvtttischtennislive.de/ (nachfolgend „TT-Live“ genannt).

(4) Regelwerk

4.1 Für den Spielbetrieb gelten die „Internationalen Tischtennisregeln A“ und die Nummern 2.1.3, 2.4.1, 2.4.5, 4.2.2 und 4.2.4 der „Internationalen Tischtennisregeln B“ mit Ausnahme der besonderen Regelungen der FVTT. Diese sind Bestandteil der Spielordnung und als Anhang beigefügt.

4.2 In begründeten Ausnahmefällen kann der Spielausschuss abweichende Regelungen festlegen. Diese sind den Mitgliedern unverzüglich bekannt zu geben.

5. Die Spielzeit beginnt am 1. August des Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.

§ 2 Spielberechtigung

(1) „Normalspieler" (Betriebsangehörige Spieler)

1.1 Spielberechtigt sind Personen, die in einem hauptberuflichen Beschäftigungs-/ Ausbildungsverhältnis zu dem Arbeitgeber stehen, dessen Betriebssportgruppe (BSG) Mitglied der FVTT ist.

1.2 Gleiches gilt für die Betriebsinhaber bei Bestehen einer BSG sowie die Mitglieder der Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg.

1.3 Rentner, Pensionäre, Arbeitslose und Studenten behalten die Spielberechtigung ihrer BSG bzw. der Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg.

Sind diese Spieler nicht als „aktiv“ in einem Verein des DTTB gemeldet, erhalten sie den Spielerstatus „NS“. Gehören sie einem Verein des DTTB als „aktive“ Mitglieder an, erhalten sie den Spielerstatus „VS“.

(2) „Gastspieler" (nicht betriebsangehörige Spieler)

2.1 Für dieselbe BSG bzw. der in der BSG Berlin-Brandenburg vertretenen Tischtennisabteilung, für die ein aktiver Spieler in der FVTT gemeldet ist, sind auch dessen Ehepartner – soweit nicht § 2 Abs. 1 zutrifft – als Gastspieler spielberechtigt. Diese Spieler haben den Spielerstatus „ES“.

2.2 Vorstehendes unter 2.1 gilt gleichermaßen für Kinder ab dem 14. Lebensjahr bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung (Oberschule/Gymnasium). Die Spielberechtigung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Diese Spieler haben den Spielerstatus „KS“.

2.3 Rentner/Pensionäre, Arbeitslose, Selbständige/Freiberufler und Studenten (einschließlich Schüler weiterführender Schulen sowie ggf. Schüler und Auszubildende schulischer und außerbetrieblicher Ausbildungen u.Ä.) – soweit nicht § 2 Abs. 1 zutrifft – sowie Beschäftigte von Unternehmen ohne eigene Betriebssportgruppe, die bei der FVTT gemeldet sind, können ohne Freigabe als Gastspieler eingesetzt werden, wenn sie bisher bei keinem Mitglied der FVTT bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg gespielt haben. Sie erhalten den Spielerstatus „GS“.

2.4 Alle anderen Sporttreibenden benötigen beim Bestehen einer eigenen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg deren schriftliche Freigabe, um als Gastspieler in einer anderen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg teilnehmen zu können. Auf Anforderung des Spielausschusses ist die Verweigerung einer Freigabe schriftlich zu begründen. Die verweigerte Freigabe kann durch den Spielausschuss ersetzt werden. Die Spieler erhalten den Status „GS“.

2.5 Alle genannten Gastspieler dürfen nicht zugleich einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören; Ausnahmen siehe § 2 Abs. 3.

(3) Ausnahmeregelungen

3.1 Sind aktiv sporttreibende Vereinsmitglieder des DTTB länger als 3 Jahre Mitglied gemäß § 2 Abs. 1 (Normalspieler) in einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg gewesen (Vereinsspieler), kann ihnen auf begründeten Antrag nach ihrem Ausscheiden aus dem Betrieb – bei Verbleib in der BSG – eine Ausnahmegenehmigung zur Spielberechtigung durch den Spielausschuss erteilt werden; sie erhalten den Status „VG“.

3.2 Personen, die nach § 2 Abs. 2 spielberechtigt sind (Gastspieler) dürfen einem Verein des DTTB als aktiv Sporttreibende angehören, wenn sie zuvor ihrer BSG bzw. ihrer Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg ununterbrochen länger als 5 Jahre als aktiver Spieler angehören. Diese Spielberechtigung muss beantragt werden und wird mit Status „VG“ gekennzeichnet.

3.3 Auf Antrag eines Mitglieds kann der Spielausschuss in besonderen Einzelfällen abweichend von den geltenden Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Vorstand eine Spielberechtigung erteilen. Diese kann in begründeten Fällen auch wieder entzogen werden. Die Spieler erhalten den Spielerstatus „GS“ bzw. „VG“.

(4) Arbeitgeberwechsel

4.1 Spieler, die den Arbeitgeber wechseln, behalten ihre Spielberechtigung für die laufende Spielzeit. Der Statuswechsel erfolgt mit Beginn der neuen Spielzeit (beachten: § 2 Abs. 3 Ziffer 3.1). Eine Freigabeerklärung ist hierfür nicht notwendig.

4.2 Sofern der neue Arbeitgeber über eine eigene BSG verfügt, ist ein nahtloser Wechsel mit Beginn der neuen Spielzeit möglich.

(5) Nachmeldung/BSG-Wechsel

5.1 Während der laufenden Spielzeit ist die Nachmeldung von Spielern nur zulässig, wenn es sich um bisher nicht gemeldete Spieler oder Angehörige eines Mitglieds handelt.

5.2 Spieler einer BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg, die aus dem Spielbetrieb der FVTT ausgeschieden sind, können erst nach Ablauf eines Jahres die Spielberechtigung als Gastspieler in einer anderen BSG bzw. Tischtennisabteilung der BSG Berlin-Brandenburg erhalten (Status „GS“). Das gilt nicht für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Sie erhalten bereits zu Beginn der nächsten Spielzeit ihre Spielberechtigung.

5.3 Personen, die als aktiv Sporttreibende eines Vereins des DTTB abgemeldet worden sind, können die Spielberechtigung erst für die auf die Abmeldung folgende Spielzeit erhalten. Dies gilt auch für die Pokal- und Turnierwettbewerbe.

(6) An-/Abmeldung und Identifizierung

6.1 Die An- und Abmeldung von Spielern ist über TT-Live und mittels des „Stammbelegs für Einzelmitglieder“ zu beantragen. Die Spielberechtigungen werden erst nach Genehmigung durch das Meldewesen gültig.

6.2 Jede spielberechtigte Person muss durch Vorlage eines amtlichen Dokuments oder durch die Einstellung eines persönlichen Fotos in TT-Live identifizierbar sein. Der Spieler hat dafür Sorge zu tragen, dass er bei allen Teilnahmen an Sportveranstaltungen der FVTT eindeutig zu identifizieren ist.

6.3 Der Spielerstatus/Die Spielberechtigung wird in den Mitgliederunterlagen durch ein Buchstabenkürzel gekennzeichnet. Um diesen Status auch in TT-Live erkennbar zu machen, wird die Mitgliedsnummer um zwei Stellen erweitert - siehe nachstehende Übersicht; passive Mitglieder werden nicht in TT-Live aufgenommen:

Status

Erweiterung
Mitglieds-Nr.

Erläuterung

NS

10

Mitarbeiter eines Betriebes mit eigener BSG ohne aktive Mitgliedschaft in einem Verein des DTTB (§ 2 Abs. 1 SpO)

ES

11

Ehegatten von Mitarbeitern (§ 2 Abs.2 Ziffer 2.1 SpO)

KS

12

Kinder von Mitarbeitern (§ 2 Abs. 2 Ziffer 2.2 SpO)

GS

20

Rentner/Pensionäre, Arbeitslose, Selbständige/Freiberufler und Studenten sowie Spieler, die nicht einem Betrieb mit eigener BSG angehören ohne aktive Mitgliedschaft in einem Verein des DTTB (§ 2 Abs. 2 Ziffer 2.3 SpO)

GS

21

Spieler aus Betrieben mit eigener BSG, die Freigaben erhalten

haben (§ 2 Abs. 2 Ziffer 2.4 SpO)

GS / VG

22

Spieler mit Sondergenehmigung (§ 2 Abs. 3 Ziffer 3.3 SpO)

VS

30

Mitarbeiter eines Betriebes mit eigener BSG mit aktiver Mitgliedschaft in einem Verein des DTTB (§ 2 Abs. 1 SpO)

VG

31

Spieler, welche aus dem Betrieb ausgeschieden sind, aber länger als 5 Jahre aktiv für diesen Betrieb gespielt haben (§ 2 Abs. 3 Ziffer 3.2 SpO)

VG

32

Gastspieler, die nach ihrem Eintritt in die BSG aktive Mitglieder in einem Verein des DTTB geworden sind und der BSG davor mindestens 8 Jahre aktiv angehört haben (§ 2 Abs. 3 Ziffer 3.1 SpO)

PN

98

Betriebsangehöriges Passivmitglieder § 2 Abs. 1 SpO

PG

99

Betriebsfremdes Passivmitglied § 2 Abs. 2 SpO

§ 3 Durchführung von Rundenspielen

(1) Generelles

1.1 Von der FVTT werden in jeder Spielzeit Mannschaftsmeisterschaften in Form von Rundenspielen durchgeführt.

1.2 Hierzu haben die Vereine die teilnehmenden Mannschaften beim Spielausschuss anzumelden und über TT-Live zu beantragen.

1.3 Der Spielausschuss stellt vor Beginn jeder Spielzeit über TT-Live einen Spielplan auf, in dem die Spielwochen, die spielfreien Wochen sowie die Pokalwochen und das Heimrecht festgelegt werden.

(2) Mannschaftsleiter, Spieltag

Jede an den Rundenspielen teilnehmende Mannschaft hat bis zum vom Sportwart festgelegten Meldeschluss einen Mannschaftsleiter und einen Vertreter sowie für ihre Heimspiele einen Werktag (Montag – Freitag) als Spieltag mit Uhrzeit des Beginns zu benennen, frühestens ab 17.30 Uhr. Der festgelegte Spieltag und die Uhrzeit sind für die Spielzeit bindend soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde (§ 3 Abs. 3 und 4 beachten).

(3) Abweichender Spieltermin

3.1 Im beiderseitigen Einvernehmen kann

a) ein früherer oder späterer Uhrzeit-Beginn des Spiels vereinbart werden;

b) eine Änderungen des Spieltages innerhalb der Spielwoche vorgenommen werden;

c) das Rundenspiel vorverlegt oder in der folgenden spielfreien Woche ausgetragen werden.

3.2 Darüber hinaus gehende Abweichungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich soweit hierdurch andere Mannschaften nicht benachteiligt werden.

(4) Terminabstimmung

4.1 Bei einem von dem festgelegten Spieltag abweichenden Termin (einschließlich Uhrzeit) muss die Spielvereinbarung spätestens 8 Tage vor dem gewünschten Termin erfolgen; bei nach hinten verschobenen Terminen spätestens 8 Tage vor dem ursprünglichen Termin.

4.2 Bei den Senioren muss der monatliche Spieltag mit zwei Terminvorschlägen des Gastgebers im Vormonat mindestens 8 Tage vor dem ersten Spieltermin vereinbart werden. Mindestens einer der Terminvorschläge muss in einer spielfreien Woche liegen.

4.3 Sobald eine Verlegung des Spieltermins (Herren, Damen und Senioren) vereinbart wurde, ist dieser zeitgleich in TT-Live von der Heimmannschaft über den Button „Spielverlegung beantragen“ zu melden und vom Staffelleiter zu bestätigen.

(5) Durchführung des Rundenspiels

5.1 Eine Mannschaft ist angetreten, wenn ihre Aufstellung in den Spielbericht eingetragen worden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens so viele Spieler anwesend sind, um mindestens noch ein Unentschieden erzielen zu können. Hierzu ist die Mannschaftskarte oder ein entsprechender Ausdruck aus TT-Live vorzulegen.

5.2 Die Spiele sind in der für das betreffende Spielsystem festgelegten Reihenfolge auszutragen. Die Doppel sind vor Beginn des Spiels aufzustellen. Die Mannschaften dürfen jedoch vor Beginn des Rundenspiels Abweichungen vereinbaren. Diese sind im Spielbericht zu vermerken.

5.3 Jedes Rundenspiel hat zur vereinbarten Zeit zu beginnen.

5.4 Jede Spieler muss spätestens bei Aufruf seines Spiels spielbereit sein. Andernfalls geht das Spiel kampflos an die gegnerische Mannschaft. Sind beide Personen nicht spielbereit, so wird der Punkt nicht gewertet.

5.5 Besitzt eine BSG mindestens zwei oder mehr bespielbare Tische, so muss das Spiel mindestens an zwei Tischen ausgetragen werden.

5.6 Sollte der Spielraum nicht für das Heimspiel zur Verfügung stehen, so muss beim Gegner gespielt werden.

(6) Nichtantritt einer Mannschaft

6.1 Abgesehen von den Regelungen in § 3 Abs. 5 Ziffer 5.1 ist eine Mannschaft nicht angetreten, wenn sie ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Gegners einem vereinbarten oder angesetzten Spiel fernbleibt oder später als 30 Minuten nach dem festgesetzten Spielbeginn erscheint. Rechtzeitig ist eine Benachrichtigung nur, wenn sie den Gegner spätestens 2 Werktage (Mo – Fr) vor dem vereinbarten oder angesetzten Spieltag erreicht.

6.2 Tritt eine Mannschaft ohne eine rechtzeitige Benachrichtigung nicht an, so muss sie dem Gegner die Fahrtkosten in der für öffentliche Verkehrsmittel aufzuwendenden Höhe erstatten.

6.3 Der Spielausschuss kann ein Spiel, zu dem eine Mannschaft aus betrieblichen Gründen oder aus Gründen höherer Gewalt nachweislich nicht antreten konnte oder für das eine Regelung nach § 3 Abs. 3 nicht möglich ist, neu ansetzen.

(7) Besondere Regelungen bei Nichtantritt einer Mannschaft

7.1 Eine Mannschaft darf pro Halbserie nicht mehr als ein Rundenspiel, bei Senioren nicht mehr als zweimal in der gesamten Spielzeit, kampflos abgeben. Sie wird sonst gestrichen und muss absteigen. Die von ihr ausgetragenen Spiele werden für ungültig erklärt. Gleiches gilt für zurückgezogene Mannschaften.

7.2 Spieler von gestrichenen oder zurückgezogenen Mannschaften können ihre Spielberechtigung während der laufenden Spielzeit wieder erhalten, in dem sie auf der Meldekarte einer höheren Mannschaft angemeldet werden und die Änderung in TT-Live vollzogen wird

(8) Spielbericht

8.1 Über jedes Rundenspiel ist von der Heimmannschaft ein Spielbericht unter Verwendung der von der FVTT vorgegebenen Formulare zu erstellen.

8.2 Der Spielbericht ist innerhalb von 3 Tagen nach dem Rundenspiel in TT-Live einzugeben. Ebenso ist die Bestätigung des Gastes umgehend vorzunehmen. Dies gilt auch bei Spielen, die als kampflos gewonnen/verloren gemeldet werden.

8.3 Spiele, deren Spielberichte/deren Ergebnis nicht termingerecht in TT-Live eingegeben wurde, werden eine Woche nach einmaligem Hinweis mit höchster Punktzahl gegen den Gastgeber gewertet. Nach dem dritten Mal innerhalb einer Spielzeit wird die Mannschaft gestrichen. Gleiches gilt für den Gast mit der Bestätigung.

§ 4 Aufstellung der Mannschaften

(1) Generelles

1.1 Vor Beginn der Spielzeit sind die Mannschaften dem Spielausschuss auf einer Mannschafts-Meldekarte und über TT-Live namentlich mitzuteilen.

Die Reihenfolge innerhalb einer Mannschaft ist entsprechend der Spielstärke ihrer Spieler aufzustellen. Dies gilt sinngemäß auch beim Zugang neuer Spieler. Soweit nicht nur Seniorenmannschaften gemeldet werden, muss die Reihenfolge der Spieler innerhalb der Seniorenmannschaften denen der Herren-/Damenmannschaften gleichen.

1.2 Wird festgestellt, dass eine Mannschaftsaufstellung nicht der Spielstärke entspricht, hat der Spielausschuss das Recht, die Aufstellung zu korrigieren. Erkennt eine Mannschaft, dass sie nicht in der Reihenfolge der Spielstärke aufgestellt ist, muss sie eine Änderung der Aufstellung über TT-Live beantragen. Hierüber entscheidet der Spielausschuss.

1.3 Jeder Spieler ist in jedem Mannschaftswettbewerb nur für eine Mannschaft spielberechtigt. Es darf nur in der gemeldeten und genehmigten Reihenfolge gespielt werden. Ausnahme „Schwedisches Liga-System“.

(2) Einsatz von Stamm- bzw. Ersatzspielern

2.1 Stammspieler sind die auf der Meldekarte und in TT-Live aufgeführten Personen. Fallen diese aus, können Angehörige der unteren Mannschaften in der gemeldeten Reihenfolge als Ersatzspieler eingesetzt werden. Dabei haben die Stammspieler soweit erforderlich aufzurücken.

2.2 In den Doppeln können andere Stammspieler als in den Einzeln teilnehmen, vorausgesetzt, dass auch die entsprechende Anzahl von Einzelspielen durch Stammspieler ausgetragen wird. Soweit Ersatzspieler nicht im Einzel mitwirken, dürfen sie auch nicht im Doppel eingesetzt werden.

2.3 Spieler haben für die restliche Spielzeit ihre Spielberechtigung verloren, wenn sie in der Hin- oder Rückrunde jeweils mehr als zweimal als Ersatzspieler in höheren Mannschaften eingesetzt wurden. Spieler, die zum 3. Mal als Ersatzspieler eingesetzt werden, dürfen nicht am gleichen Tag als Stammspieler für ihre Mannschaft spielen.

2.4 Senioren dürfen in einer Spielzeit nur zweimal in einer höheren Seniorenmannschaft Ersatz spielen.

2.5 Die verlorene Spielberechtigung kann nur für eine höhere Mannschaft neu beantragt werden. Die Änderung ist mindestens 4 Tage vor Spieleinsatz über TT-Live zu beantragen und erst nach der Genehmigung durch den Spielausschuss gültig.

(3) Kampflos-Wertung

3.1 Kann eine Mannschaft in einem Rundenspiel ggf. auch unter Einsatz von Ersatzspielern nicht vollzählig antreten, müssen die dadurch nicht durchzuführenden Einzel- und Doppelspiele kampflos abgegeben werden.

3.2 Der Mannschaft steht es frei, nicht aufzurücken. Rückt die Mannschaft nicht auf, muss auf dem Spielbericht der nicht angetretene Spieler namentlich eingetragen sein. Leerfelder dürfen beim Einsatz von nur 4 Spielern nur an den Positionen 5 und 6 bzw. beim Einsatz von nur 5 Spielern nur an der Position 6 entstehen; bei den Senioren gilt dies sinngemäß für die Positionen 3 und 4, bei den Damen für die Position 3.

3.3 Spieler, die im Spielbericht aufgeführt sind und 2-mal in einer Spielzeit nicht angetreten sind, werden von der Meldekarte und in TT-Live gestrichen.

(4) Besondere Regelungen

4.1 Nachgemeldete Personen (§ 2 Abs. 5 Ziffer 5.1) müssen nach ihrer Spielstärke in eine Mannschaft eingestuft werden. In diesem Fall können die nachfolgenden Spieler entsprechend ihrer Spielstärke in die nächsttiefere Mannschaft aufgenommen werden.

4.2 Damen dürfen nur in Herrenmannschaften eingesetzt werden, wenn sie nicht für eine Damenmannschaft gemeldet sind.

4.3 Herren sind in Damenmannschaften nicht spielberechtigt.

(5) Besondere Regelverstöße

5.1 Verstößt eine Mannschaft gegen die Regelungen des § 3 Abs. 5 oder der vorstehenden Regelungen in § 4 Abs. 1 bis 4 wird das gesamte Rundenspiel mit der höchsten Punktzahl gegen diese Mannschaft gewertet.

5.2 Verstößt ein Spieler gegen die Nummern 2.1.3, 2.4.5, 4.2.2 und 4.2.4 der internationalen Tischtennisregeln B oder die besonderen Regelungen für die FVTT werden seine Spiele gegen ihn gewertet.

§ 5 Spielsysteme / Klasseneinteilungen

(1) Spielsystem

1.1 Die Rundenspiele werden nach folgenden Spielsystemen für Mannschaftswettkämpfe durchgeführt:

1.2 Jedes gewonnene Spiel wird mit einem Punkt gewertet. Die Rundenspiele sind abzubrechen:

(2) Erläuterung des Betriebssportsystems

2.1 Eine Mannschaft besteht aus 6 Einzelspielern. Grundsätzlich sind 12 Einzel und 6 Doppel auszutragen.

2.2 In den Doppeln können auch andere Stamm-Spieler als in den Einzeln eingesetzt werden.

2.3 In jedem Spiel entscheidet der Gewinn von drei Sätzen.

2.4 Die Heimmannschaft wird mit A, die Gastmannschaft mit B bezeichnet.

2.5 Die drei Doppelpaare sind vor Spielbeginn zu benennen.

2.6 Jedes Doppel muss seine beiden Spiele in derselben Aufstellung bestreiten.

2.7 Die Spiele werden in folgender Reihenfolge gespielt:

Doppel A 1 gegen Doppel B2

Doppel A2 gegen Doppel B1

Doppel A3 gegen Doppel B3

Einzel A 1 gegen Einzel B2

Einzel A2 gegen Einzel B1

Einzel A3 gegen Einzel B4

Einzel A4 gegen Einzel B3

Einzel A5 gegen Einzel B6

Einzel A6 gegen Einzel B5

Einzel A 1 gegen Einzel B1

Einzel A2 gegen Einzel B2

Einzel A3 gegen Einzel B3

Einzel A4 gegen Einzel B4

Einzel A5 gegen Einzel B5

Einzel A6 gegen Einzel B6

Doppel A1 gegen Doppel B1

Doppel A2 gegen Doppel B3

Doppel A3 gegen Doppel B2

(3) Klasseneinteilung

3.1 Für die Rundenspiele werden eingeteilt:

a) die Damenmannschaften in 1. und 2. Klasse

b) die Herrenmannschaften in 1. Liga: 1 Staffel, 2. Liga: 2 Staffeln A + B, ab der 1. Klasse: 4 Staffeln A – D

c) die Seniorenmannschaften in 1. Klasse: 1 Staffel, 2. Klasse: 2 Staffeln A + B, ab der 3. Klasse: 4 Staffeln A - D

3.2 In den einzelnen Klassen wird möglichst jede Staffel mit 8, bei den Senioren möglichst mit 10 Mannschaften besetzt. Abweichungen hiervon können bei entsprechenden Mannschaftsmeldungen durch den Spielausschuss beschlossen werden.

3.3 Für Seniorenmannschaften sind Spieler ab dem vollendeten 45. Lebensjahr spielberechtigt.

3.4 In jeder Staffel dürfen höchstens zwei Mannschaften eines Mitglieds vertreten sein. Eine Ersatzgestellung durch die untere Mannschaft ist in diesem Fall nicht zulässig. Beide Mannschaften müssen jeweils das erste Spiel (Hin + Rück) der Serie gegeneinander austragen.

3.5 Erstmalig gemeldete Mannschaften werden, entsprechend ihrer Spielstärke, unter Berücksichtigung freier Plätze in die Klassen und Staffeln eingeordnet, jedoch müssen die 1. und 2. Liga der Herren und die 1. Klasse der Damen und Senioren erspielt werden.

3.6 Eine Einordnung nach Beginn der Rundenspiele ist nur möglich, wenn die Mannschaftsmeldung spätestens vor Beginn der 4. Spielwoche abgegeben wird und die vorher auszutragen gewesenen Spiele nachgeholt werden.

3.7 Später hinzukommende Mannschaften können nur außer Konkurrenz teilnehmen.

(4) Rangfolge innerhalb der jeweiligen Staffel

Die Rangfolge ergibt sich aus dem Punkteverhältnis der Spielergebnisse. Bei gleichem Punktverhältnis und gleicher Spieldifferenz ist die Mannschaft besser, die mehr Spiele gewonnen hat. Ist auch das Spielverhältnis gleich, zählt die Satzdifferenz. Bei gleicher Satzdifferenz geben die mehr gewonnenen Sätze den Ausschlag.

(5) Klassenmeister

5.1 Klassenmeister werden nach Abschluss der Mannschafts-Meisterschaftsrunden wie folgt ermittelt:

Die jeweils erstgenannten Mannschaften haben Heimrecht. Die Endspiele werden ausgelost.

5.2 Die Klassenmeisterschaft ist bezüglich der Mannschaftsaufstellung (siehe § 4) eine Fortsetzung der Rundenspielzeit.

(6) Berliner Firmenmeister

6.1 „Berliner Firmenmeister“ ist die am Ende der Spielzeit an erster Stelle stehende Mannschaft

6.2 Sind am Ende der Spielzeit mehrere Mannschaften punktgleich, so wird abweichend von § 5 Abs. 4 zur Ermittlung des „Berliner Firmenmeisters“ ein Entscheidungsspiel bzw. eine einfache Entscheidungsrunde auf neutralem Platz durchgeführt. Den Spielort legt der Sportwart fest.

Für die Rangfolge beim Entscheidungsspiel bzw. bei der Entscheidungsrunde gilt § 5 Abs. 4.

(7) Aufstieg / Abstieg

7.1 Auf-/Abstieg sind wie folgt geregelt:

7.2 Der Spielausschuss kann unter sportlichen Gesichtspunkten abweichende Auf- bzw. Abstiegsregelungen treffen.

§ 6 Pokalmeisterschaft

(1) Generelles

1.1 Neben den Rundenspielen (§ 5) veranstaltet die FVTT für Mannschaften Pokalmeisterschaften. Für Damen und Herren wird je ein Wanderpokal ausgespielt. Der Sieger des Pokals ist „Berliner Firmenpokalmeister“ der jeweiligen Spielzeit. Der Pokal der Herren ist der „Horst-Manthey-Pokal“, bei den Damen wird der „Carlheinz-Feye-Pokal“ ausgespielt.

1.2 Vereinsspieler sind von der Teilnahme an der Pokalmeisterschaft ausgeschlossen.

1.3 Für die Durchführung ist der Spielausschuss zuständig. Er benennt für die Pokalmeisterschaft verantwortliche Mitarbeiter.

1.4 Nach fünfmaligem Gewinn des Wanderpokals erhält die siegreiche Mannschaft von der FVTT einen Erinnerungspokal.

1.5 Daneben werden für alle Klassen, ausgenommen die 1. Damenklasse, die 1. Liga der Herren und die Seniorenklassen, Klassenpokale ausgespielt. Die Gewinner sind Pokalsieger ihrer Klasse.

1.6 In der Geschäftsstelle werden öffentlich ausgelost:

1.7 Nach der Auslosung werden die Spielpaarungen über TT-Live veröffentlicht und den Heimmannschaften telefonisch mitgeteilt. Diese haben ihren Gegner unverzüglich in Kenntnis zu setzen und mit ihm den Zeitpunkt für das Spiel zu vereinbaren.

(2) Spielberechtigung

2.1 Spielberechtigt sind Mannschaften, die sich aus Spielern der an den Rundenspielen beteiligten Mannschaften zusammensetzen. Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern, die in der für Rundenspiele maßgebenden Aufstellung anzutreten haben. Damenmannschaften bestehen aus 2 Spielerinnen.

2.2 Im Doppel können andere Spieler eingesetzt werden.

2.3 Jeder Spieler ist nur in einer Mannschaft spielberechtigt.

2.4 Verliert ein Spieler seine Spielberechtigung aufgrund der Regelungen in § 4 Abs. 2 Ziffer 2.3 und erwirbt in einer höheren Mannschaft die Spielberechtigung, darf er im Pokalwettbewerb auch in der höheren Mannschaft nicht teilnehmen, sofern er in einer anderen Mannschaft bereits aktiv am Pokalwettbewerb teilgenommen hat. Hat dieser Spieler bisher nicht aktiv am Pokalwettbewerb teilgenommen, ist er in der „höheren“ Mannschaft für den Pokalwettbewerb spielberechtigt. Aktiv teilgenommen hat ein Spieler, sofern er im Spielbericht namentlich als Spieler aufgeführt wurde.

(3) Spielsystem

3.1 Gespielt wird bei den Herren nach dem „Vierer-Dietze-Paarkreuzsystem“. Bei gleichem Punkt- und Satzverhältnis am Ende des Spiels, ist ein bereits gespieltes Einzel auszulosen und als Entscheidungsspiel auszutragen.

3.2 Bei den Damen wird nach dem „Corbillon-Cup-System“ gespielt.

3.3 Die Pokalmeisterschaft wird im KO-System ausgespielt.

3.4 Für die Durchführung der Pokalspiele gilt die Spielordnung der FVTT, soweit die Regelungen des § 6 nichts anderes bestimmen.

(4) Ablauf / Spielplan

4.1 Für jede Mannschaft ist der Geschäftsstelle ein Pokalmeldebogen einzureichen, die Mannschaft über TT-Live zu melden und eine Meldegebühr gemäß der Beitragsordnung der FVTT zu entrichten.

4.2 Der Spielplan in TT-Live regelt den Ablauf der einzelnen Pokalrunden. Eine Verlegung über die Pokalwoche hinaus ist nicht zulässig. Ein früherer Termin kann vereinbart und über TT-Live beantragt werden.

4.3 Über jedes Pokalspiel ist von der Heimmannschaft ein Spielbericht unter Verwendung der von der FVTT vorgegebenen Formulare zu erstellen. Hierfür gelten die in § 3 Abs. 8 getroffenen Regelungen gleichermaßen, wobei die Eingabe bis spätestens Montag 15.00 Uhr nach der Spielwoche erfolgt sein muss.

4.4 An der Endrunde nehmen teil

Bei den Endrundenbegegnungen hat die Mannschaft der niedrigeren Klasse Heimrecht.

(5) „Berliner Firmenpokalmeister“

Die „letzten“ vier Mannschaften der Endrunde (§ 6 Abs. 4 Ziffer 4.4) ermitteln möglichst an einem neutralen Spielort den „Berliner Firmenpokalmeister“. Den Spielort für die Endrunde legt der Sportwart fest.

§ 7 Ranglistenturnier

(1) Generelles

1.1 Ranglistenturniere können von der FVTT oder mit ihrer Einwilligung von ihren Mitgliedern veranstaltet werden.

Zugleich veranstaltet damit die FVTT jährlich Meisterschaften im Einzel und Doppel für die Spieler der Betriebssportgruppen.

1.2 Die Bedingungen für ein Turnier oder eine Meisterschaft regelt die jeweilige Ausschreibung. Mit der Anmeldung erkennt jeder Turnierteilnehmer die Anordnungen der Turnierleitung an.

1.3 Ranglistenturniere werden ausgeschrieben:

Damen und Herren der 1. und 2. Ligen, sowie der 1. und der 2. Klassen der Rundenspielwettbewerbe müssen in Mixed A gemeldet werden.

Die Zusammenlegung von Klassen bleibt der Turnierleitung vorbehalten.

(2) Spielberechtigung

2.1 Spielberechtigt sind alle der FVTT gemeldeten Spieler, die nicht in den Leistungslisten des DTTB unter dem Namen eines Tischtennisvereins erfasst sind bzw. die nicht für eine Mannschaft gemeldet sind, die an den Rundenspielen des DTTB teilnimmt.

2.2 Für die Einstufung ist die jeweils gültige Rangliste der FVTT maßgebend. Erstmalig gemeldete Spieler können in der ihrer Spielstärke entsprechenden Klasse teilnehmen.

2.3 Die Sonderklasse der Herren und die 1. Klasse der Damen muss erspielt werden.

2.4 Bei Ranglistenturnieren müssen die Doppel in der Klasse gespielt werden, für die auch die Einzel gemeldet werden. Ausgenommen hiervon ist die „Berliner Firmenrneisterschaft“, bei ihr können auch Doppel aus Teilnehmern verschiedener Klassen (in der höheren Klasse) gemeldet werden.

2.5 Dreimalige Nichtteilnahme am Turnier führt zur Streichung aus der Rangliste der FVTT bzw. aus der bisher innegehabten Spielklasse.

(3) Ablauf / Spielplan

3.1 Termin und Zeitplan werden für jedes Turnier gesondert veröffentlicht. Die an die Geschäftsstelle zu richtenden Meldungen müssen Folgendes enthalten:

Unvollständige oder verspätete Meldungen werden nicht berücksichtigt. Die Höhe des Startgeldes richtet sich nach der Beitragsordnung der FVTT.

3.2 In den Einzeln wird nach dem 2-Minus-System gespielt; der 3. Gewinnsatz entscheidet.

3.3 Die Doppel werden nach dem einfachen KO-System ausgetragen. Der Austragungsmodus für gemischte Doppel wird vor dem Turnier je nach Teilnehmerzahl von der Turnierleitung festgelegt; der 3. Gewinnsatz entscheidet.

3.4 Die Anwesenheit der gemeldeten Spieler wird 15 Minuten vor Spielbeginn der jeweiligen Klasse durch Eintragung auf der Meldeliste festgestellt. Alle bis dahin nicht anwesenden Spieler werden gestrichen.

3.5 Nach Ansetzung eines Spiels an der Anzeigetafel haben die Spieler das Spiel unverzüglich aufzunehmen, andernfalls können sie gestrichen werden. Alle am Turnier Beteiligten sind verpflichtet, unbedingt die Anzeigetafel zu beachten. Es muss in sportgerechter Kleidung gemäß der Wettspielordnung des DTTB gespielt werden.

(4) Aufstieg / Abstieg

4.1 Es steigen in die nächsthöhere Klasse auf:

a) bei den Damen

b) bei den Herren

4.2 Die Auf- und Absteiger werden nach Abschluss der Turniere durch die Turnierleitung bei der Erstellung der neuen Rangliste ermittelt.

4.3 In den Einzelkonkurrenzen und im Mixed erhalten jeweils die drei Erstplatzierten und in den Doppelkonkurrenzen jeweils die 2 Erstplatzierten je eine Urkunde.

(5) Berliner Einzel-/Doppel-Tischtennismeister

Die Sieger im Einzel, Doppel und Mixed der obersten Klassen beim 3. Ranglistenturnier sind „Berliner Meister“ und erhalten einen Pokal.

§ 8 Repräsentativspiele

Die Durchführung von Auswahl- und Städtespielen obliegt ausschließlich der FVTT. Die einzusetzenden Mannschaften werden vom Spielausschuss im Einvernehmen mit dem Vorstand aufgestellt. Dabei ist neben der Spielstärke, die sportliche Haltung des Spielers zu berücksichtigen. Entsprechend dem Ziel des Betriebssports sollen für die Repräsentativ-Mannschaften Spieler der unteren Klassen mit einbezogen werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Der Spielausschuss kann im Einvernehmen mit dem Vorstand der FVTT Sportgruppen oder Mannschaften wegen unsportlichen Verhaltens sowie wiederholten Verstoßes gegen die Spielordnung oder den allgemeinen Spielbetrieb

a) öffentlich rügen bzw. verwarnen

b) abweichend von der Spielordnung durch Versagung

bestrafen.

(2) Einzelne Spieler können wegen ihres unsportlichen Verhaltens vom Spielausschuss im Einvernehmen mit dem Vorstand der FVTT öffentlich gerügt, verwarnt oder vom allgemeinen Spielbetrieb ausgeschlossen werden.

(3) Der Einsatz eines Spielers unter falschem Namen zieht die Streichung der Mannschaft nach sich.

(4) Jede Entscheidung nach den Absätzen 1 bis 3 bedarf der Schriftform. Sie soll innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Vorfalls getroffen werden.

(5) In Zweifelsfällen über Sachverhalte muss der Spielausschuss vor seiner Entscheidung die Beteiligten anhören. Nach erfolgloser Einladung zur Anhörung entscheidet der Spielausschuss.

Anhang zur Spielordnung der FVTT e.V.

Nach § 1 Abs. 4 Ziffer 4.1 SpO gelten für den Spielbetrieb der FVTT e.V.

Diese Ausnahmen beziehen sich insbesondere auf:

=> Aufstellung der Mannschaften

=> Spieldurchführung

=> Spielräumlichkeiten

=> Spielbekleidung

Fassung vom 12.05.2015

Fassung vom 17.05.2017